Geeignete
Inkontinenzprodukte können für mehr Lebensqualität im Alltag sorgen. Die Kosten hierfür werden sogar unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse übernommen. Welche Hilfsmittel es gibt und welche sich besonders bei bestimmten
Symptomen eignen, wie man diese Produkte bekommt, welche Kosten die Krankenkassen übernehmen und welche neuen Entwicklungen es in der Pflege gibt, erfahren Sie hier.
Sogenannte Inkontinenzhilfen werden von der Krankenkasse gezahlt. Hierzu zählen unter anderem
aufsaugende Hilfsmittel, die Urin aufsaugen und speichern und/oder flüssigen Stuhl auffangen, wie zum Beispiel Vorlagen, wiederverschließbare
Windelhosen mit Haft- oder Klettverschlüssen oder sogenannte Pants, also
Inkontinenzhosen, die wie normale Unterhosen getragen werden.
Die Auswahl der optimalen
Inkontinenzprodukte richtet sich nach der
Ausprägung der Inkontinenz, nach Größe, Gewicht und Körperbau des Betroffenen, sowie dessen Aktivitätsgrad. Viele Hilfsmittel sind gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet. Aber es gibt auch Produkte, die speziell für die Anatomie von Frauen oder Männern entwickelt wurden.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die
Versorgung mit
individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten, aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln in ausreichender Qualität und Menge. Damit die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen werden, benötigt der Patient im ersten Schritt eine
ärztliche Verordnung. Diese hängt von dem jeweiligen Grad der Inkontinenz ab. Bei Menschen mit Blasenschwäche, die regelmäßig Inkontinenzprodukte benötigen, empfiehlt sich eine
Dauerverordnung, die meist über mehrere Monate läuft.
Wichtig: Der Versicherte kann die benötigten Produkte lediglich bei
Fachhändlern wie Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen, die einen Vertrag mit seiner Krankenkasse geschlossen haben. Werden ohne medizinische Notwendigkeit höherwertige Produkte oder eine größere Menge gewünscht, so muss der Betroffene die Mehrkosten hierfür als Eigenleistung übernehmen. Die
Zuzahlung zu Inkontinenzprodukten ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem monatlichen Verbrauch bestimmter Hilfsmittel.
Betroffene mit einer
Pflegestufe können
zusätzliche Zuschüsse für entsprechende Pflegeprodukte in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflege zu Hause und von Angehörigen oder einem
medizinischen Dienst durchgeführt wird. Für welche Produkte diese Zuschüsse gedacht sind, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis geregelt.